
02.12.2016 |
Die TENIOS GmbH erhält von einer Bundesnetzagentur die Zuteilung einer Portierungskennung. Mit dieser Portierungskennung (D 404) ist die TENIOS in der Lage, als Teilnehmernetzbetreiber aufzutreten und am Portierungsverfahren für Carrier teilzunehmen.
Mit diesem Schritt vollzieht die TENIOS GmbH einen weiteren Schritt zum Full-Service-Provider für Telekommunikationsdienste.
Zum Hintergrund:
Portierungskennungen dienen der Zuordnung von Rufnummern oder Rufnummernblöcken zu Betreibern von Telekommunikationsnetzen oder Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Im Vordergrund steht die Erkennung des Zielnetzes bei der Verkehrsführung sowie des Zieles und des Ursprungs für Abrechnungszwecke. Portierungskennungen werden dazu einer Rufnummer bzw. den kennzeichnenden Ziffern eines Rufnummernblocks vorangestellt. Des Weiteren werden mittels Portierungskennungen die Unternehmen identifiziert, die am Portierungsdatenaustausch teilnehmen.
Mittels der Portierungskennung lässt sich zudem kodieren, in welcher Technologie ein Anschluss ausgeführt ist. Im Rahmen von Netzzusammenschaltungen kann dadurch der Verkehr gezielt in der Technologie übergeben werden, in der der Netzzugang des Angerufenen ausgeführt ist.